Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem Blick
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen BeautyDoc (nachstehend BeautyDoc genannt) und den Kunden sowie den mitunterzeichnenden weiteren Vertragspartnern und für alle Leistungen der BeautyDoc und ihrer Mitarbeiter. Sie gelten auch, soweit die BeautyDoc Leistungen durch Dritte erbringen lässt, sowie für etwaige spätere Untersuchungen und Behandlungen.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall findet eine Spezialuntersuchung oder eine eingehende Erstuntersuchung statt. Im Anschluss daran wird der Umfang des vorgesehenen Untersuchungs- oder Behandlungsprogramms mit dem Kunden einvernehmlich festgelegt.
BeautyDoc ist bemüht, Einbestellungstermine nach den Wünschen des Kunden festzulegen und angegebene Uhrzeiten einzuhalten. Änderungen aus medizinisch-organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten und werden dem Kunden so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Der Kunde ist an die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gebunden, es sei denn, er kann diese wegen höherer Gewalt nicht einhalten.
BeautyDoc ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts eine Hausordnung zu erlassen, die für den Kunden insoweit verbindlich ist.
Es wird sowohl aus Vertrag als auch aus unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter von BeautyDoc gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit BeautyDoc Dritten die Durchführung vertraglich geschuldeter Leistungen überträgt.
Da die Rechnungshöhe von der Anzahl und dem Umfang der im Einzelfall notwendigen und durchgeführten Untersuchungen oder Behandlungen abhängt, kann nur für die Erstberatung eine verbindliche Kostenangaben gemacht werden. Kostenschätzungen für zusätzlich zum Grundprogramm durchzuführende Untersuchungen, für Spezialbehandlungen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Eine Verpflichtung, unaufgefordert auf die Möglichkeit der Überschreitung einer etwa erteilten Kostenauskunft hinzuweisen, besteht nicht.
Bei Nichterscheinen zu Behandlungsterminen ohne Absage berechnen wir den kompletten Rechnungsbetrag des geplanten Behandlungshonorars.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsbeteiligten gilt ausschließlich das am Sitz von BeautyDoc geltende deutsche Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden, wenn der Vertragspartner BeautyDoc Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Soweit es sich im Interesse des Kunden im Einzelfall als notwendig erweist, können die dem Kunden geschuldeten Leistungen auch durch Dritte erbracht werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.